Höhere AfA durch verkürzte Restnutzungsdauer
Ein individuelles Gutachten weist eine kürzere Restnutzungsdauer aus als die amtlichen AfA-Tabellen. Die Folge: ein höherer jährlicher Abschreibungsbetrag für den Gebäudeanteil.
Bei vermieteten Immobilien lässt sich der Gebäudeanteil oft schneller abschreiben als in den Akten ausgewiesen. Ein individuelles Restnutzungsdauer-Gutachten aktualisiert die AfA und kann die Steuerlast spürbar senken – Jahr für Jahr.
Externe Beratung über das Gutachtenportal der Sprengnetter GmbH. Dieser Link ist ein Affiliate-Link.
Die amtlichen AfA-Tabellen sind pauschal. Ein individuelles Gutachten prüft die tatsächliche Restnutzungsdauer Ihres Gebäudes und schafft den Spielraum für eine höhere Abschreibung.
Ein individuelles Gutachten weist eine kürzere Restnutzungsdauer aus als die amtlichen AfA-Tabellen. Die Folge: ein höherer jährlicher Abschreibungsbetrag für den Gebäudeanteil.
Die aktualisierte AfA gilt ab dem Auftrag und senkt die Steuerlast Jahr für Jahr – nicht erst bei einer langfristigen Neubewertung.
Das Gutachten wird über das Sprengnetter-Portal erstellt und ist gegenüber dem Finanzamt fundiert begründet und nachvollziehbar dokumentiert.
Besonders lohnend bei bereits vermieteten Objekten, bei denen der Gebäudeanteil in den Akten noch großzügig angesetzt ist.
In einem kostenfreien Erstgespräch – online per Video oder Telefon – prüfen wir gemeinsam, ob ein Gutachten für Ihre Immobilien sinnvoll ist.
Sie beauftragen das individuelle Restnutzungsdauer-Gutachten direkt über das Sprengnetter-Portal – unkompliziert und transparent.
Mit dem fertigen Gutachten aktualisieren Sie die AfA in Ihrer Steuererklärung. Die Entlastung wirkt ab dem Auftrag – Jahr für Jahr.
Ein Gutachten, das die tatsächliche wirtschaftliche Restnutzungsdauer eines Gebäudes fachgerecht ermittelt – anstatt die pauschalen AfA-Tabellen zu verwenden. Es ist Grundlage für eine höhere Abschreibung des Gebäudeanteils.
Besonders für bereits vermietete Objekte, bei denen der Gebäudeanteil in den Akten noch großzügig angesetzt ist und sich eine verkürzte Restnutzungsdauer erwarten lässt.
Ja. Das über das Sprengnetter-Portal erstellte Gutachten ist fundiert begründet und gerichtsfest dokumentiert, sodass das Finanzamt die aktualisierte AfA anerkennen kann.
Die angepasste AfA gilt ab dem Auftrag des Gutachtens und senkt die Steuerlast laufend – Jahr für Jahr.
Beauftragen Sie das individuelle Gutachten direkt über das Sprengnetter-Portal. Oder vereinbaren Sie erst ein kostenfreies Erstgespräch – wir prüfen gemeinsam, ob sich ein Gutachten für Ihre Immobilien lohnt.
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